FAQ

Wie häufig muss die eGK eingelesen werden?

Die aktuellen Vorgaben verlangen das Einlesen der Karten inklusive Übernahme des Prüfungsnachweises einmal im Quartal.

Welche Funktion erfüllen die Chipkarten in der Praxis?

Jedes Produkt (z. B. Konnektor oder Kartenterminal) der Telematikinfrastruktur wird mit einer digitalen Identität (Chipkarte) ausgestattet. Die Chipkarten dienen zur Verschlüsselung und zur Identifikation.

Wie viele Chipkarten müssen in der Praxis verwendet werden?

Die Praxis erhält neben den Personen und Institutionskarten (HBA und SMC-B) Karten für die Kartenterminals (gSMC-KT) und den Konnektor (gSMC-K).

Wie werden diese Karten zur Verfügung gestellt?

Die Karten für den Konnektor und die Kartenterminals werden durch den jeweiligen Hersteller automatisch mitgeliefert. Nur HBA und SMC-B müssen durch den Zahnarzt beantragt werden:

  • SMC-B bei der KZV
  • HBA bei der ZÄK

Was passiert, wenn mein Konnektor oder eines meiner Kartenterminals defekt ist?

Im Falle eines Defekts des Konnektors oder des Kartenterminals kann alternativ ein mobiles Kartenterminal zum Einlesen der Stammdaten verwendet werden. Dabei handelt es sich jedoch nur um eine temporäre Lösung. In jedem Fall muss schnellstmöglich der Dienstleister vor Ort (kurz DVO) kontaktiert werden. Dieser ist verpflichtet, die defekten Geräte auszutauschen bzw. etwaige Fehler zu beheben.

Was muss getan werden, wenn eine eGK gesperrt ist?

Im Falle der Sperrung einer eGK bzw. der Verwendung von alten Gesundheitskarten ist kein gültiger Leistungsanspruch erbracht.
Die KZV empfiehlt einen differenzierten Umfang bei der Sperrung einer Karte:
Der Versicherte sollte befragt werden, ob er eine neue eGK von seiner Kasse erhalten oder die Kasse gewechselt hat. Es obliegt dem Praxisinhaber, wie er mit der Situation umgeht.

Was muss getan werden, wenn eine eGK nicht eingelesen werden kann?

In diesem Fall ist das Ersatzverfahren zu verwenden (gemäß BMV-Ä Anlage 4a Anhang 1 Kap. 2.1. bzw. §8 BMV-Z und §12 EKVZ).

Welches Verfahren wird für eGKs bei Hausbesuchen angewendet?

Bei Hausbesuchen wird ein mobiles Kartenterminal (kurz mobKT) verwendet: Hier werden die Versichertendaten der eGK eingelesen, ohne dass ein Abgleich der Versichertenstammdaten erfolgt. Diese Daten werden anschließend in der Praxis eingelesen und können in der Form verwendet werden. Ein späterer Online-Abgleich der Daten ist nicht notwendig.

Wann erhalte ich ein mobiles Kartenterminal (mobKT)?

Ein mobiles Kartenterminal wird ab einer bestimmten Anzahl von Hausbesuchen vollständig durch die Krankenkassen finanziert und steht Ihnen dann kostenfrei zur Verfügung.

Können über den Konnektor unbefugte Zugriffe auf die Daten innerhalb einer Zahnarztpraxis erfolgen?

Nein. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (kurz BSI) zertifiziert die Konnektoren und prüft die Einhaltung der Vorgaben.
Danach verhindert der Konnektor den ungefragten Zugriff aus der Telematikinfrastruktur auf die Systeme der Praxis. Zugriffe auf die Systeme der Zahnärzte müssen immer vorher durch den Zahnarzt oder einen Mitarbeiter der Praxis autorisiert werden.
Die Verbindung zwischen Konnektor und Zugangsdienst ist durch beidseitige, Zertifikats-basierte Authentisierung gesichert. Die Vertraulichkeit und Integrität der übertragenen Daten wird durch den Einsatz kryptographischer Verfahren sichergestellt.

Ist über den Konnektor ein gesicherter Zugriff in das Internet möglich?

Ja. Durch die Verwendung des „Sicheren Internet Services“ (SIS) kann über den Konnektor eine sichere Verbindung zum Internet aufgebaut werden.

Was passiert, wenn die Internetverbindung in der Praxis unterbrochen ist? Kann die eGK eingelesen und verwendet werden?

Ja, die eGK kann beim Ausfall des Internets oder der TI eingelesen und verwendet werden. Die Prozesse rund um das Versichertenstammdatenmanagement (kurz VSDM) sind ebenfalls für das Offline-Szenario konzipiert, d.h. die Daten der eGK können in diesem Fall wie gewohnt in das ZPVS übertragen werden. Zusätzlich wird auch ein gültiger (Offline-) Prüfungsnachweis erzeugt. Beim Ausfall des Internets oder der TI sind die Prozesse innerhalb der Praxis nicht betroffen.
Sobald das Internet wieder verfügbar ist, wird beim nächsten Einlesen der Versichertenstammdatenabgleich durchgeführt.

Benötige ich für die Nutzung der Telematikinfrastruktur zwangsläufig einen Internetanschluss?

Ja – zwingende Voraussetzung für die Nutzung der Telematikinfrastruktur ist ein dauerhafter Internetanschluss in der Praxis. Da die verfügbare Bandbreite bei DSL-Providern von Region zu Region stark schwankt, werden die Mindestvoraussetzungen für die Nutzung im Rahmen der Erprobung durch die gematik noch validiert.

Welche Bandbreite benötige ich für die Nutzung von VSDM?

Für die Nutzung von VSDM genügt voraussichtlich ein DSL-Anschluss mit mindestens 1 Mbit. Bei Verfügbarkeit von LTE sollte diese Bandbreite ausreichen.

Reicht die für VSDM benötigte Bandbreite auch für spätere Anwendungen?

Nein. Für sinnvolle Nutzung späterer Anwendung, z. B. dem Transport medizinische Bilder, muss eine höhere Bandbreite zur Verfügung stehen. Hier wird aktuell, vergleichbar mit einem Video-On-Demand Dienst, ein Internet-Anschluss mit mindestens 6 MBit zugrunde gelegt.

Ist die Verwendung eines Konnektors an ein Betriebssystem gekoppelt?

Sowohl der Zugangsdienst als auch der Konnektor selbst sollten keine Abhängigkeit zu einem bestimmten Betriebssystem besitzen. Der Zugang erfolgt hier über ein universelles Webinterface. Jedoch muss das von Ihnen gewählte Praxisverwaltungssystem (ZPVS) die Benutzung der Telematikinfrastruktur unterstützen, was Aufgabe des jeweiligen ZPVS-Herstellers ist.